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Rückblick 

Big Brother Stipendium der UBIT Wien ging an Projekt "Quick Reader"

  • BPStip

Friedrich Kofler, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien, überreichte das Big-Brother-Stipendium 2010 an Christian Amsüss für sein Projekt "Quick Reader". 

Er wurde von Experten der UBIT Wien und quintessenz ausgewählt und erhält ein Jahr lang monatlich 400 € zur Realisierung seines Projektes, das Nutzern die Möglichkeit eröffnet, die Inhalte des Quick-Card-Chips auf ihrer Bankomatkarte auszulesen.

Christian Amsüss setzte sich gegen zahlreiche andere Projekte durch. Die eingereichten Vorschläge wurden von einer Jury, bestehend aus Friedrich Kofler, Fachgruppenobmann UBIT Wien (Wirtschaftskammer Wien), Martin Prager, Stv. Fachgruppenobmann UBIT Wien und Georg Markus Kainz, Obmann q/uintessenz, bewertet. „Mit dem Big Brother Stipendium wollen wir die Zivilgesellschaft im Bereich Datenschutz und Menschenrechte stärken. Die Fachleute allein werden es nicht schaffen", betonte Kofler bei Übergabe des Preises. Bewerben konnten sich junge WienerInnen, die sich nebenberuflich in Projekten und Aktivitäten für Datenschutz und Bürgerrechte engagieren.

Mit Quick Reader erfahren Karteninhaber, welche Daten sie in der Hosentasche herumtragen

Amsüss will ein System entwickeln, das es jedem Nutzer schnell und einfach unter den wichtigsten Betriebssystemen ermöglichen soll, Daten aus den-Chips unterschiedlicher Datenkarten auszulesen. So sei z.B. in der Quick- Zahlungsfunktion der Bankomatkarte nicht nur gespeichert, wie viel Geld noch für Zahlungen über diese Funktion zur Verfügung stehe, sondern auch unter anderem das Terminal, an dem die letzte Zahlung getätigt worden sei, und die Anzahl der Zahlungen. „Quick Reader soll unter Linux , Windows und Mac OS laufen.

Neu: Datenschutzampel

Friedrich Kofler
präsentierte weiters das Projekt „Datenschutz-Ampel".
Anbieter von Dienstleistungen der Informationsgesellschaft sind seit jeher besonders interessante Auskunftsquellen für staatliche Sicherheitsbehörden, so Kofler. Nicht selten sind die gesetzlichen Regeln und ihre Auslegung in der Praxis der Behörden unklar. Für die Unternehmen bedeutet dies regelmäßig das Risiko, sich gegenüber der einen oder anderen Seite nicht korrekt zu verhalten.

Seit rund 13 Monaten betreibe die UBIT zwei TOR-Server. In dieser Zeit gab es „eine Handvoll Anfragen" von der Polizei. „Eine einzige davon war nach Prüfung durch hauseigene Juristen in Ordnung. Die restlichen Anfragen mussten wir mangels Legitimation zurückgewiesen." Dies sei auch von der Polizei akzeptiert worden.

Neue Website für Betreiber

Im Laufe der kommenden Woche geht eine Website ins Netz, auf der ,Diensteerbringer' im Internet, also auch Website-Betreiber, schnell und einfach nachsehen können, ob und unter welchen Umständen sie welche Nutzerdaten an die Polizei auf deren Anfrage weitergeben müssen. „Es ist eine Art Ampel", so Kofler. „Sie soll den Website-Betreibern Hilfestellung geben."

,Quick Freeze' als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung

Christof Tschohl
, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM), ließ in seinem Einleitungsvortrag mit einem interessanten Vorschlag aufhorchen. „Ein ,Quick Freeze'-Verfahren wäre eine gesetzeskonforme Alternative zur geplanten Vorratsdatenspeicherung", ist Tschohl überzeugt. „Sie ist sicherlich mit dem Wortlaut der Richtlinie - wenn auch nicht unbedingt mit deren Geist - vereinbar".

Im Gegensatz zur generellen, verdachtsunabhänigen Speicherung von Verbindsungsdaten würde es hier nur bei konkreten Ermittlungen auf richterlichen Beschluss zur Speicherung von Daten „auf Vorrat" kommen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen könnte dann - mit neuerlichem Ermittlungsauftrag - auf diese Daten zugegriffen werden. Diese Methode wird auch als quick freeze, fast thaw bezeichnet.  Der Nutzen ist praktisch der gleiche, allerdings ist der Grundrechtseingriff deutlich geringer.

Kein Verstoß gegen die EU-Grundrechtscharta

Quick Freeze werde bereits heute in den USA oder Spanien angewendet und verstoße, so Tschohl, nicht gegen die Grundrechtecharta der EU, die seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum Primärrecht der Union zählt. Österreich könne dieses Verfahren im Rahmen der geplanten TKG-Novelle einführen und es „bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH darauf ankommen lassen" und gegebenenfalls die geplanten TKG-Novelle reparieren. Die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten aller Bürger verdachtsunabhängig erfasst werden, hingegen würde mehr Schaden an den Bürgerrechten anrichten. Schaden, der sich „grundrechtlich nicht mehr reparieren" ließe.

Im Anschluss daran diskutierten Primarius Dr. Harald David, Abteilungsvorstand Forensische Psychiatrie SMZ Otto-Wagner-Spital und Baumgartner Höhe und Hofrat Mag. Maximilian Edelbacher, ehemaliger Leiter der Mordkommission und Leiter des Wiener Sicherheitsbüros, ob Nacktscanner Schutz vor Verbrechen bieten können.

Im Bild: Christof Tschohl, Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM), Martin Prager, (Stv. Fachgruppenobmann UBIT Wien), Christian M. Amsüss, Friedrich Kofler, (Obmann der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Wien) und Georg Markus Kainz (Obmann q/uintessenz).

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