Der lange erwartete Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist in Begutachtung und auf der Homepage des BMVIT abrufbar.
Der Entwurf wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte im Auftrag des BMVIT erarbeitet und stellt eine minimale Umsetzung der entsprechenden EU Richtlinie dar. Die UBIT
war in die Vorarbeiten eingebunden und konnte - im möglichen Rahmen - zu einer für die UBIT Mitglieder sehr günstigen Regelung beitragen. Eine verfassungskonforme Umsetzung der
Richtlinie ist nach Ansicht der Juristen nicht möglich und mehrere Stellen verlangen, dass es Österreich in diesem Fall auf ein Vertragsverletzungsverfahren ankommen lässt.
Der Entwurf und die Erläuterungen dazu online.
Am 1. Dezember findet im Audi Max der Universität Wien eine umfangreiche Veranstaltung mit Impulsreferaten und Statements zum Thema "Vorratsdatenspeicherung: Jetzt wird's
ernst!" statt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: