In bin mit der Frage konfrontiert worden: Ist ein/e gew. BuchalterIn haftbar dafür, dass er/sie einen Arbeiter seines/ihres Kunden nicht bei der BUAK (der Aberftigungskasse für
Bauarbeiter), angemeldet hat.
Was ist da die rechtliche Stellung?
Di, 06. Jänner 2009, 22:29