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Haftung von gewerblichen BuchhalterInnen

In bin mit der Frage konfrontiert worden: Ist ein/e gew. BuchalterIn haftbar dafür, dass er/sie einen Arbeiter seines/ihres Kunden nicht bei der BUAK (der Aberftigungskasse für Bauarbeiter), angemeldet hat.
Was ist da die rechtliche Stellung?

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's ProfilbildJudit Kovacs
gewerbliche Buchhalterin

Di, 06. Jänner 2009, 22:29

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