Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts ist ja durchaus erfreulich. So wie auch schon Rumänien und Bulgarien die Verfassungswidrigkeit feststellten und so wie es Schweden mit
der Hinnahme der Verurteilung im Vertragsverletzungsverfahren tat. Vielleicht erspart uns der Vorstoß von Ministerin Bures mit dem Antrag auf eine mündliche Verhandlung beim EUGH
die Umsetzung dieser Richtlinie. Insgesamt scheint die Stimmung hinsichtlich Vorratsdatenspeicherung in Europa zu kippen und dieser unsägliche Eingriff in die Grundrechte wohl
nicht durchsetzbar zu sein.
Aber können wir deshalb wirklich zufrieden sein? Es war eine bemerkenswerte Anstrengung der Zivilgesellschaft, diesen überbordenden Eingriff in die Grundrechte zurück zu weisen.
Aber die nächsten Angriffe stehen bevor. SWIFT ist noch nicht ausgestanden, ACTA noch nicht einmal im vollen Umfang auf dem Tisch. Die Weitergabe der Flugdaten ist aus dem
öffentlichen Bewußtsein bereits verschwunden und die Vereinbarungen zur Zusammenarbeit der Polizei gehen in Europa weiter, als wir uns das je vorstellen wollten. In Österreich
droht mit einer einfachen Änderung der Strafprozessordnung jedem downloadenden Schüler ein staatlich unterstützter Zivilprozess.
Das Thema Datenschutz wird uns auch in den kommenden Jahren begleiten. Erste Erfolge bei SWIFT und Vorratsdatenspeicherung sind ermutigend, die Angriffe auf die Grundrechte und
die von unseren Vorfahren schwer erkämpfte Freiheit sind in Gefahr. Weitere Wachsamkeit ist gefordert.
02.03.2010, 10:55